Betriebliches Gesundheitsmanagement

Das Thema Ernährung mit einem betrieblichen Gesundheitsmanagementprozess zu kombinieren ist nicht schwer – vorausgesetzt man beherrscht beide Bereiche!

Aussagen wie „Wir machen mal einen Vortrag“ oder „Wenn jemand abnehmen möchte, dann unterstützen wir das als Unternehmen“ sind gut gemeint. Selbstverständlich kann ich das tun, aber das gilt nicht als „Konzept“ und greift zu kurz.

Mit einem Vortrag lassen sich Menschen sensibilisieren. Doch Sinn macht es für und als Unternehmen erst, wenn man den wirklichen Bedarf ermittelt, ausführlich  analysiert und plant, um dann mit Hilfe eines Prozesses (BGM) nachhaltig etwas im Unternehmen zu verändern.

Aufgrund der aktuellen Situation ist es natürlich möglich, ein Erstgespräch auch via Video-Call oder Videokonferenz zu sichern.

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Handzettel zu BGM

Erfahren Sie mehr zum Thema Betriebliches Gesundheitsmanagement, und wie wir es gemeinsam aktiv angehen können, in meinem neuen Flyer.

Das Ziel: Ein "gesundes" Unternehmen

Damit ein Unternehmen „gesund“ ist, muss BGM systematisch implementiert und kontinuierlich fortgeführt werden.

Der BGM-Prozess entspricht dabei einem klassischen Management-Regel-Kreislauf mit 6 Stationen.

Der Prozess wird z.B. von einem Gesundheitskoordinator gelenkt und geleitet. Der Entscheider ist nicht zwingend in die Organisation des Prozesses involviert, gibt aber die Maßnahmen zur Realisierung frei.

Während des gesamten BGM-Prozesses ist es grundlegend, die einzelnen Kernprozesse immer passgenau an die Gegebenheiten des Unternehmens und die Bedürfnisse der Beschäftigten anzupassen. Die Partizipation aller beteiligten Akteure ist dabei der Schlüssel für ein kontinuierliches und erfolgreiches BGM.

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1. Bedarf bestimmen

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz ist seit 2016 nach §5 Abs.3 Nr.6 Arbeitsschutzgesetz, §3 Arbeitsstättenverordnung und §3 Betriebssicherheitsverordnung für alle Arbeitgeber gesetzlich verpflichtend. Vor der Einführung des BGM muss das Unternehmen erst einmal in Erfahrung bringen, wie groß der Bedarf tatsächlich ist.

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2. Analysieren

Der Gesetzgeber hat festgelegt: Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist von Personen mit einer entsprechenden Fachkenntnis durchzuführen, die von der Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. dem Betriebsarzt unterstützt wird. Auf Basis der individuell bestimmten Ziele (z. B. Verbesserung des Betriebsklimas) müssen zunächst die physische und psychosoziale Gesundheitssituation sowie die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten (Ist-Zustand) bestimmt werden.

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3. Interventionsplanung

Basierend auf den Ergebnissen der Bedarfsanalyse werden unternehmensspezifische Handlungsbedarfe abgeleitet. Diese werden dann genutzt, um zunächst Zielgruppen zu definieren und dann realistische Ziele, Maßnahmen und Projekte zu planen.

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4. Interventionen

Dieser Schritt beinhaltet die Durchführung und Steuerung der zuvor geplanten Maßnahmen und Projekte. Ausschlaggebend für den Erfolg dieser Aktivitäten ist vor allem die Akzeptanz bei den jeweiligen Zielgruppen.

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5. Evaluation

Die Evaluation, z.B. durch Mitarbeiterbefragung, dient der nachhaltigen Qualitätssicherung und -entwicklung eines BGM. Sie zeigt Wirksamkeit, Nutzen, Dauer, Kosten der Maßnahmen und zeigt wichtige Kenngrößen.

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6. KVP

Die Mitarbeiterbefragung ist sowohl Planungs-, Steuerungs- und Evaluationsinstrument und fließt in einen  kontinuierlichen Verbesserungsprozess. Mit dem BGM-Beauftragten und Arbeitskreis wird z.B. ein Jahresplan erstellt. Dann ist BGM Bestandteil der Unternehmenskultur

Der nächste Schritt

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